Rechtsprechung
BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
Recht auf ein fairen Verfahren (gerichtliche Beweiswürdigung); Untreue (treuwidrige Verfügung trotz bestehender Schuld des Vermögensinhabers); verfassungsrechtliche Maßgaben für die Strafzumessung (Schuldangemessenheit der Strafe); Nichtannahmebeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anspruch auf ein faires Strafverfahren und Anforderungen an gerichtliche Sachaufklärung bzw Beweiswürdigung sowie Strafzumessung
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Gerichts gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens bei fehlender Auseinandersetzung mit den gegen eine Täterschaft sprechenden Gründen; Unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem ausgleichenden Vermögensvorteil und der schädigenden Handlung als Voraussetzung ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 244; ; StPO § 261; ; StGB § 266; ; StGB § 17; ; StGB § 49 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 1 § 261
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachaufklärung und die Beweiswürdigung im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 13.10.2006 - 241 Ds 211/05
- KG, 17.04.2007 - 1 Ss 111/07
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Diese haben insoweit Vorrang vor dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ableitbaren Willkürverbot, da sie die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt aufweisen (vgl. BVerfGK 1, 145 ).Voraussetzung ist vielmehr, dass sich die Fachgerichte - in Wahrung der Unschuldsvermutung der als Täter in Betracht kommenden Person - so weit von der Verpflichtung entfernt haben, auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Strafe sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).
- BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer …
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Die Ansicht des Amtsgerichts, anlässlich der vorzunehmenden Gesamtsaldierung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.;… Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 266 Rn. 59, 73 ff., m.w.N.) sei darauf zu achten, dass der ausgleichende Vermögensvorteil in unmittelbarem Zusammenhang mit der zugleich schädigenden Handlung stehen müsse, dies sei bei bloß bestehender Aufrechnungslage, jedoch nicht erklärter Aufrechnung nicht der Fall, ist nachvollziehbar.Die vom Beschwerdeführer genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; BGH…, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 -, NStZ-RR 2006, S. 175 f.) verhalten sich zu dieser Frage nicht.
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris). - BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris). - BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78
Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ). - BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05
Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von …
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Die vom Beschwerdeführer genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH…, Beschluss vom 27. August 2003 - 5 StR 254/03 -, NStZ 2004, S. 205 ff.; BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05 -, NStZ-RR 2006, S. 175 f.) verhalten sich zu dieser Frage nicht. - BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot …
Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07
Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris). - BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86
Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß …
- BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98
Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 466/99